Harmonische Generalversammlung beim FV Bad Rotenfels
Vito Voncina (vierter von rechts) und Philipp Rieger (rechts) nahmen die Ehrungen vor: v.l.n.r.: Keanu Güler, Harald Eckhardt, Jürgen Walter, Mathias Kollinger, Karl-Josef Leib, Inge
Vito Voncina (vierter von rechts) und Philipp Rieger (rechts) nahmen die Ehrungen vor: v.l.n.r.: Keanu Güler, Harald Eckhardt, Jürgen Walter, Mathias Kollinger, Karl-Josef Leib, Inge
Die Winterpause wurde abseits des Rasens genutzt, um notwendige Renovierungen durchzuführen. Knapp15 Jahre nach Neubau unseres Vereinsheims wurde die Fassade inklusive Holzkonstruktion frisch gestrichen. Dieses
Am vergangenen Wochenende lud der Vorstand des FVR, Philipp Rieger, zu einem kleinen „Ehrenamtsfest“ ein, um die zahlreichen Helferinnen und Helfer des Vereins zu würdigen.
Brieftaubenverein * Domänenwaldgeister * DRK Ortsverein Gaggenau * Eichelberghexen * Fußballverein * Freiwillige Feuerwehr * Gaißstatt – Geiß * Gesangverein * Harmonika-Spielring * Kindgenau *
Der FV Bad Rotenfels und Taner Sengül gehen getrennte Wege. Foto: Philipp Rieger Nachdem sich der Verein bereits dazu entschieden hatte, den Vertrag
Am Freitag, den 15.03.2024 findet um 19:00 Uhr, in unserem Clubraum des Mönchhofstadion, unsere 111. Generalversammlung statt. Anträge sind spätestens zwei Wochen (1. März) vor
Eine Ära, welche 2024 enden wird, ist die Altpapierabgabemöglichkeit im Mönchhofstadion. Möchte man zwar auch in Zukunft eine jährliche Altpapiersammlung durchführen, werden die Container im
Bei Flutlicht und Musik erlebten die Anwesenden einen tollen Fußballabend. Foto: Philipp Rieger Stammtischgebolze und FVR organisieren erstmalig Hobbyturnier (pr) Nachdem die Saison auf den
Familie Hanifi übernimmt zum 01.08.2023 Zum 01.08.2023 übernimmt mit der Familie Hanifi ein neues Pächter Paar unsere Schanzenbergstube. Über eBay Kleinanzeigen auf die FVR Anzeige
Von Links: A. Schick, R. Drützler, D. Zimmer, N. Stoesser, F. Stößer Foto: Elke Rohwer FVR verabschiedet scheidenden geschäftsführenden und 1. Vorstand Rudi Drützler. 14